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Die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz
 
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Optimist



Anmeldungsdatum: 26.09.2004
Beiträge: 39

Beitrag Optimist Verfasst am: 14. März 2005 17:37    Titel: Die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz Antworten mit Zitat

Hi,
morgen schreibe ich Religionskurzarbeit (kath) und wir haben gerade das Thema Menschenrechte usw.
So, nun sitze ich vor meiner äußerst spärlichen Mitschrift aus dem Unterricht und lese gerade, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. (soso.. Augenzwinkern )

Wir haben einmal die religiöse Begründung (alle Menschen Abbild Gottes) und dann noch die Begründung der Aufklärung aufgeschrieben, nämlich, dass alle Menschen vernunftbegabte Wesen sind.

Wenn das aber (außer der religiösen) die einzige Begründung wäre, dann dürften doch debile bzw. schwachsinnige Menschen weniger Rechte haben als Genies?

Kann mir jemand helfen?

gruß,
Optimist
Speedy



Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 91

Beitrag Speedy Verfasst am: 14. März 2005 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm...fragst du wegen den Genies hier? Augenzwinkern

Schwachsinnige haben ja eh eine Sonderstellung.
Ich denke, die religiöse Begründung ist ein wenig sonderbar, denn schon Menschen, die nicht an Gott glauben, dürften diese Begrüdung halbherzig zu Seite legen und das machen, was sie wollen.
Die aufklärerische Ansicht ist auch, dass jeder Mensch die Vernunft und Tugend üben sollte, und da der Mensch das einzige Vernunftbegabte Wesen ist, müssen alle gleich gestellt sein.
Vernunft hat auch nichts mit Verstand zu tun, auch ein Schwachsinniger kann vernünftig handeln. Nur wenn er zu schwachsinnig ist, dann hat er auch eine Sonderstellung vor dem Gesetz, wobei man dann die religiöse Begründung nicht merh nehmen kann, da er ja immernoch ein gewisses Ebenbild Gottes ist.
Mister S



Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 426

Beitrag Mister S Verfasst am: 14. März 2005 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

Leute, denen es an Vernunft fehlt, haben auch vor dem Gesetz eine Sonderstellung. Wer im Moment der Tat nicht genug Vernunft aufbringen konnte, um seine Schuld einzusehen (weil er etwa betrunken war) hat verminderte Schuldfähigkeit.

Wenn dich das Thema interresiert, lies mal "Sophies Welt", da wird in einem Kapitel darüber geschrieben, über die Schuldfrage, dennn das ist, wofür jeder Mensch bestraft wird, und die Schuld hängt von der Vernunft ab.
SheepTrick



Anmeldungsdatum: 07.03.2005
Beiträge: 99

Beitrag SheepTrick Verfasst am: 14. März 2005 19:24    Titel: Re: Die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz Antworten mit Zitat

Optimist hat Folgendes geschrieben:
Wenn das aber (außer der religiösen) die einzige Begründung wäre, dann dürften doch debile bzw. schwachsinnige Menschen weniger Rechte haben als Genies?

Kann mir jemand helfen?

gruß,
Optimist


Kinder haben doch auch weniger Freiheiten vor dem Gesetz. Sie dürfen zB. nicht jeden Film im Kino sehen, oder nicht ins Kasino.
Mister S



Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 426

Beitrag Mister S Verfasst am: 14. März 2005 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Außerdem braucht man ab einem gewissen Grad der Unzurechnungsfähigkeit einen gesetzlichen Vormund. Ich denke, dass sagt doch alles. Die Gleichheit vor dem Gesetz besagt nicht, dass für alle die gleichen Gesetze gelten, sondern lediglich, dass der Richter bei der Entscheidung, wie die Gesetze anzuwenden sind, keinen Unterschied machen darf.
Gast






Beitrag Gast Verfasst am: 15. März 2005 03:16    Titel: Antworten mit Zitat

Bei diesem Paragraphen gehts um eine ideelle Wunschvorstellung, die leider auch nach 50 Jahren noch immer nicht Wirklichkeit ist und wohl auch nie welche werden wird.

In groben Zügen kommts schon hin, aber eben nicht in exakten.
Wenn du dem Schröder eine runterhaust wirst vor Gesetz mit Sicherheit nicht so behandelt als wie wenn du nem schmutzigen Landstreicher eine gescheuert hättest.


Im Idealfall müsste der § in etwa sicherstellen dass in üblichen Belangen bei einem Streitfall zw. z.B. einem Firmendirektor (oder Politiker) und einem unordentlichen ungepflegten Bettler beide gleich stark bewertet werden würden in ihren Darstellungen. Fakt is aber, dass dem meist nicht so ist, denn es besteht ja sowieso keine Chance dass der Bettler sich ernsthaft gegen ein unpassendes Urteil wehren könnte ...

Besonders eklatant werden die Verletzungen des §en wenn auf der einen Seite öffentliche Personen (Politiker, höhere Bürgermeister ...) oder öffentliche Institutionen und auf der anderen Seite ärmere einfach gebildete Bürger betroffen sind .... da kannst das Biegen der Paragraphen schon mit dem Zollstock messen.
Gast






Beitrag Gast Verfasst am: 15. März 2005 03:18    Titel: Antworten mit Zitat

es gibt eben welche die sind gleicher als gleich
para
Moderator


Anmeldungsdatum: 02.10.2004
Beiträge: 2874
Wohnort: Dresden

Beitrag para Verfasst am: 15. März 2005 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

"All animals are equal ... but some are more equal than others." [George Orwell, Animal Farm]

... sorry, passte grade. ;)

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Formeln mit LaTeX
Optimist



Anmeldungsdatum: 26.09.2004
Beiträge: 39

Beitrag Optimist Verfasst am: 15. März 2005 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

@vorletzter Gast

ich stimme deiner Ausführung voll und ganz zu,
aber damit verdeutlichst du nur die Notwendigkeit der Hinterfragung dieses Gesetzes. Wie ist jemand auf die Idee gekommen, wir wären alle gleich viel wert, wenn es anscheinend Unterschiede zwischen den Leuten gibt, wie Tag und Nacht (Kanzler, Bettler).

gruß,
Optimist

Anmerkung:
Ich habe die Frage absichltich etwas provokativ gestellt, was aber nicht heißt, dass ich nicht für die Gleicheit aller Menschen wäre.
Und da ich sowieso einen leichten Linksdrall habe, kommt für mich derartiges Klassendenken schon erst gar nicht in Frage.
Gast






Beitrag Gast Verfasst am: 15. März 2005 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
ich stimme deiner Ausführung voll und ganz zu,
aber damit verdeutlichst du nur die Notwendigkeit der Hinterfragung dieses Gesetzes. Wie ist jemand auf die Idee gekommen, wir wären alle gleich viel wert, wenn es anscheinend Unterschiede zwischen den Leuten gibt, wie Tag und Nacht (Kanzler, Bettler).


Ich möchte mal wissen, wo im Gesetz steht, daß ein Landstreicher nicht die gleichen Rechte geniesst wie ein Kanzler. grübelnd
MagicDuck



Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 28
Wohnort: NRW

Beitrag MagicDuck Verfasst am: 15. März 2005 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat Folgendes geschrieben:
Ich möchte mal wissen, wo im Gesetz steht, daß ein Landstreicher nicht die gleichen Rechte geniesst wie ein Kanzler. grübelnd


Das ist ein ungeschriebenes Gesetz so wie ich ihn verstanden hab smile

_________________
Bin in der 10. Klasse, also bitte Nachsicht haben ^^
Mister S



Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 426

Beitrag Mister S Verfasst am: 16. März 2005 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde, man sollte die Geschichte nicht "Gleichheit aller Menschen" nennen, sondern "Gleichberechtigung". Gleichheit geht schon deshalb nicht, weil nicht jeder gleich ist.
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