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Stoffe bei Temperaturänderung
 
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xpeaunut



Anmeldungsdatum: 30.06.2020
Beiträge: 1

Beitrag xpeaunut Verfasst am: 30. Jun 2020 12:00    Titel: Stoffe bei Temperaturänderung Antworten mit Zitat

Meine Frage:
Hey ich muss in Physik ein Blatt machen wo steht : Nenne Beispiele für die Ausdehnung von Stoffen bei Temperaturveränderung und darunter
gasförmig:
flüssig:
fest:
Meine Frage jetzt , muss ich bei fest jz zum beispiel Eis hinschreiben weil wenn sich die Temperatur ändert wird es ja flüssig oder welche Beispiele könnt ihr mir nennen?






Meine Ideen:
Schonmal Danke im Vorraus :)LG
Steffen Bühler
Moderator


Anmeldungsdatum: 13.01.2012
Beiträge: 7242

Beitrag Steffen Bühler Verfasst am: 30. Jun 2020 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

Willkommen im Physikerboard!

Die Frage ist eher so gemeint, dass man verschiedene Anwendungen nennen soll, bei denen die Wärmeausdehnung eine Rolle spielt.

Viele Grüße
Steffen
Brillant



Anmeldungsdatum: 12.02.2013
Beiträge: 1973
Wohnort: Hessen

Beitrag Brillant Verfasst am: 30. Jun 2020 22:38    Titel: Antworten mit Zitat

Luft dehnt sich aus bei Erwärmung, man kann damit fahren (nicht fliegen).

Wasser dehnt sich aus bei Erkältung unter 4° C, Eis schwimmt oben auf dem See, wir können Schlittschuh laufen.



ballons.jpg
 Beschreibung:
 Dateigröße:  15.21 KB
 Angeschaut:  811 mal

ballons.jpg



schlittschuh.jpg
 Beschreibung:
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 Angeschaut:  812 mal

schlittschuh.jpg


Nils Hoppenstedt



Anmeldungsdatum: 08.01.2020
Beiträge: 2019

Beitrag Nils Hoppenstedt Verfasst am: 01. Jul 2020 01:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wo ich gerade diese schönen Bilder sehe, wie wird dieses Forum in Zukunft eigentlich mit dem geänderten EU-Urheberrecht für hochgeladen Bilder umgehen? Wenn ich das richtig sehe, ist diese Seite ja kommerziell und fällt damit unter die neue Regelung.

Viele Grüße,
Nils
Steffen Bühler
Moderator


Anmeldungsdatum: 13.01.2012
Beiträge: 7242

Beitrag Steffen Bühler Verfasst am: 01. Jul 2020 17:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin kein Jurist, aber unsere Nutzungsbedingungen sagen dazu:
Zitat:
Das Urheberrecht ist unbedingt und in jedem Falle einzuhalten. Inhalte dürfen nur übermittelt werden, wenn der Nutzer das Recht dazu besitzt.
[...]
Der User muss die Rechte an dem von ihm eingestellten Bild oder zumindest die Erlaubnis des Rechteinhabers zum Einstellen besitzen.
[...]
Der Nutzer ist für alle Aktivitäten und eingestellten Inhalte selbst verantwortlich! Die click for knowledge GmbH ist nicht dazu verpflichtet, jeden Beitrag eines Benutzers vor der Veröffentlichung auf Übereinstimmung mit geltenden Rechtsvorschriften zu überprüfen.

Somit scheint der Betreiber nicht zu haften, sondern Brillant, der die Bilder hochgeladen hat.

Viele Grüße
Steffen
Nils Hoppenstedt



Anmeldungsdatum: 08.01.2020
Beiträge: 2019

Beitrag Nils Hoppenstedt Verfasst am: 01. Jul 2020 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Steffen,

Danke für die Antwort! Ich bin auch kein Jurist, aber wenn ich die Debatte über das neue EU-Urheberrecht richtig verstanden habe, trägt der Seitenbetreiber die alleinige und volle Verantwortung für eventuelle Urheberrechtsverstöße. Entsprechende Formulierungen in den AGBs, in denen versucht wird die Verantwortung auf die User abzuwälzen (wie die obige Passage) wären demnach rechtswidrig und daher unwirksam.

Weißt du zufällig, ob sich diesbezüglich irgendwas im Forum ändern wird?

Viele Grüße,
Nils
Steffen Bühler
Moderator


Anmeldungsdatum: 13.01.2012
Beiträge: 7242

Beitrag Steffen Bühler Verfasst am: 01. Jul 2020 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab die Frage mal weitergeleitet...

Viele Grüße
Steffen
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