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allg. bewegungsgl. der gl. beschleunigten bewegung
 
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Xeal
Gast





Beitrag Xeal Verfasst am: 06. Sep 2005 21:40    Titel: allg. bewegungsgl. der gl. beschleunigten bewegung Antworten mit Zitat

hallo.
Ich bereite mich gerade für mein abi vor und dabei bin ich auf ein kleines Problem gestoßen:
die allgemeine bewegungsgleichung der gleichmäßig beschleunigten bewegung (Was für ein Begriff Augenzwinkern ) lautet ja so:
s= 0,5*a*t² + V0*t + S0
V= a*t + V0
a=konstant

jetzt hab ich da ne eigentlich ganz einfache aufgabe, nur so zur einführung:
bei einem bremsvorgang (v=20m/s) beginnen die bremsen eines pkw 42m vor einem Hinternis zu greifen (a=-4m/s²).
a) bewegungsgleichungen aufstellen
b) zeit bis zum stillstand
c) aufprall ?
d) wann erfolgt der aufprall
e) aufprallgeschwindigkeit

Ich denke a dürfte klar sein smile
bei b hab ich einfach in die gleichung für die Geschwindigkeit V=0 gesetzt und die angegebenen werte eingesetzt.
da kam bei mir t=5s raus.
jetzt hab ich bei c ein kleines problem.
ich muss ja den bremsweg ausrechnen.
muss ich dafür für S0 in die Gleichung für den bremsweg 42 m einsetzen ?
ich denke nein, und dann kommt raus s=50m.
bei d) muss ich die 50m wieder in s einsetzen und nach t auflösen. Brauche ich da S0 ?`ich denke ebenfalls nicht.
S0 gibt doch an, ob schon ein bestimmter weg zurückgelegt wurde oder ?
für aufprallgeschwindigkeit einfach den errechneten zeitpunkt in die geschwindigkeitsgleichung einsetzen.
Gast






Beitrag Gast Verfasst am: 07. Sep 2005 03:00    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Weg bis zum Stillstand 50m ist, das Hinderniss aber 42m entfernt ist, mußt du nicht 50, sondern 42m in die Gleichung für s einsetzen.
s0 gibt nur an wiviel Weg zum Zeitpunkt t=0 bereits zurückgelegt wurde. Wenn du den Nullpunkt in den Punkt legst, wo der Wagen zu Bremsen beginnt, kannst du s0 immer Null setzen, da hast du recht.
Für die Aufprallgeschwindigkeit mußt du den errechneten Zeitpunkt einsetzen, aber den für das zurücklegen von 42m und nicht den 50m Zeitpunkt(dort sollte ja auch Null rauskommen, siehe b) )
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