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Lautstärke eines Parkunfalls
 
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Dreinda



Anmeldungsdatum: 05.04.2016
Beiträge: 1

Beitrag Dreinda Verfasst am: 05. Apr 2016 20:05    Titel: Lautstärke eines Parkunfalls Antworten mit Zitat

Meine Frage:
Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem beim Ausparken ein Auto getroffen ohne es zu merken. Mir wird nun leider Fahrerflucht vorgeworfen. Darüberhinaus wurde ein Gutachter eingeschalten, dessen ermittelten Werte ich gerne mit euch besprechen würde. Es wäre nämlich sehr ärgerlich, wenn ich für etwas verurteilt werde, was ich nicht gemacht habe.


Der Gutachter ist davon ausgegangen, dass ich das Auto mit 4km/h getroffen habe und dabei einen Stoß von 110 dB erzeugt habe. Im Auto sollen es samt Lüfter und normaler Lautstärke der Musik 80dB gewesen sein. Und er ist der Meinung man müsste die Differenz von 30dB gehört haben.

Nun gibt es Faktoren, die der Gutachter möglicherweise vergessen hat, die die Lautstärke beeinflussen? Sind die von ihm berechneten Werte überhaupt korrekt?

Meine Ideen:
Da ich Physik im Rahmen meines Studiums nur als Nebenfach habe, habe ich nur etwas Ahnung von Schall.
Mögliche Faktoren, die der Gutachter vergessen haben könnte wären folgende dachte ich mir:

- Er hat die Lautstärke am Unfallort berechnet, bis zum Innenraum des Autos, müsste der Schall etwas an Intensität verloren haben, da ja gilt I=1/r², dadurch müsste der Schallpegel des Zusamenstoßes geringer ausfallen.

- Zusätzlich zum Schallpegel gibt noch die Frequenz eine Aussage über die wahrgenommene Lautstärke; da wir aber keine eindeutige Aussage über die Frequenz machen können, können wir dies nicht weiter betrachten

- Nicht alle Schallwellen gehen wegen der unterschiedlichen Impedanz durch eine Oberfläche, vieles wird ja reflektiert. Das würde zu einem weiteren Lautstärkeverlust führen. Habe gelesen, dass man von 10-30dB ausgehen kann.


Weitere Punkte fallen mir leider nicht ein. Sind meine Überlegungen richtig? Gibt es weitere physikalische Faktoren, die das ERgebnis beeinflussen könnten? Können die 110dB überhaupt bestimmen?
Ich wäre euch unglaublich dankbar, wenn ihr mir helfen könntet, leider weiß ich nicht, von wem ich sonst eine physikalische Betrachtung des Falls bekommen könnte.
franz



Anmeldungsdatum: 04.04.2009
Beiträge: 11583

Beitrag franz Verfasst am: 05. Apr 2016 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Angaben kommen mir zwar auch ungewöhnlich vor, doch vermutlich werden wir das hier kaum zuende klären.

Du möchtest Dich gegen das Gutachten juristisch wehren und meine Empfehlung, mit oder ohne Rechtsschutzversicherung: Einen versierten Anwalt aufsuchen. Zumindest die Erstberatung ist noch bezahlbar. Zweitens mußt nicht Du die Innenakustik des Autos darlegen, sondern jener Gutachter! Der soll diese Behauptungen bitte fachlich begründen...
ML



Anmeldungsdatum: 17.04.2013
Beiträge: 3391

Beitrag ML Verfasst am: 06. Apr 2016 10:41    Titel: Re: Lautstärke eines Parkunfalls Antworten mit Zitat

Hallo,

Dreinda hat Folgendes geschrieben:

Der Gutachter ist davon ausgegangen, dass ich das Auto mit 4km/h getroffen habe und dabei einen Stoß von 110 dB erzeugt habe.


ich würde auch zu einem Anwalt raten.

Er soll sich dann erklären lassen, wie es zu den 110 dB -- ich vermute ja dB(A) -- kommt. Bei 110 dB(A) sind wir in der Kategorie "Presslufthammer/Kreissäge" angelangt. Das kann ich mir für einen Parkunfall kaum vorstellen.

Ich kann mir aber auch nur schwer vorstellen, dass man es nicht merkt, wenn man mit 4km/h irgendwo drauffährt. Das ruckelt doch.


Viele Grüße
Michael


Zuletzt bearbeitet von ML am 06. Apr 2016 11:13, insgesamt einmal bearbeitet
franz



Anmeldungsdatum: 04.04.2009
Beiträge: 11583

Beitrag franz Verfasst am: 06. Apr 2016 10:57    Titel: Re: Lautstärke eines Parkunfalls Antworten mit Zitat

ML hat Folgendes geschrieben:
Das ruckelt doch.

Genau, auf diesen Vorwurf würde ich mich mehr einstellen als auf die akustischen Finessen!
Mathefix



Anmeldungsdatum: 05.08.2015
Beiträge: 5863
Wohnort: jwd

Beitrag Mathefix Verfasst am: 06. Apr 2016 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat ADAC:

"Was den wenigsten Autofahrern bewusst ist: Wer wegfährt, ohne auf den Fahrer des beschädigten Wagens zu warten oder die Polizei zu rufen, begeht eine Straftat – auch schon bei einem kleinen Parkrempler. Eine Flucht mit teuren Folgen: Geldstrafen, Punkte in Flensburg, Fahrverbote und in manchen Fällen sogar Haftstrafen. Wenn die Sache vor Gericht geht, wer­den oft Sachverständige wie Professor Jochen Buck eingeschaltet.

Beim hef­tigsten Crash messen Bucks Mitarbeiter 85,7 Dezibel draußen und zehn weniger drinnen im Auto – das entspricht etwa der Lautstärke einer Fahr­radklingel. „Das musst du normalerweise hören“, sagt Buck, Chef des Instituts für forensisches Sachverständigenwesen, „aber wenn einer nicht gut hört, sieht die Sache anders aus.“

Frage: War das ein vom Gericht bestellter Gutachter oder ein Privatgutachten des Unfallgegners?
Ein guter Anwalt wird sich auf kein Privatgutachten einlassen, sondern einen amtlich vereidigten Sachverständigen vom Gericht bestellen lassen.
Dessen Gutachten ist dann verbindlich.
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