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Standsicherheit - Seite 2
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A.T.



Anmeldungsdatum: 06.02.2010
Beiträge: 343

Beitrag A.T. Verfasst am: 18. Mai 2021 16:57    Titel: Re: Standsicherheit Antworten mit Zitat

roycy hat Folgendes geschrieben:
Das Kippmoment (damals DIN 120) errechnet sich aus allen Kräften bezogen auf die Mittelachse.

Wenn das so festgelegt ist, dann muss man den Sicherheitsfaktor so berechnen.

Das hat aber nicht viel mit Physik zu tun. Der Wert 1,3 ist keine Naturkonstante, sondern eine relativ willkürliche Festlegung. Das gleiche gilt für die Achse für deren Momente dieser Faktor gilt.
roycy



Anmeldungsdatum: 05.05.2021
Beiträge: 961

Beitrag roycy Verfasst am: 20. Mai 2021 23:13    Titel: Re: Standsicherheit Antworten mit Zitat

A.T. hat Folgendes geschrieben:
roycy hat Folgendes geschrieben:
Das Kippmoment (damals DIN 120) errechnet sich aus allen Kräften bezogen auf die Mittelachse.

Wenn das so festgelegt ist, dann muss man den Sicherheitsfaktor so berechnen.

Das hat aber nicht viel mit Physik zu tun. Der Wert 1,3 ist keine Naturkonstante, sondern eine relativ willkürliche Festlegung. Das gleiche gilt für die Achse für deren Momente dieser Faktor gilt.


Richtig.
Aber eine festgelegte max. zulässige Biegespannung z. B. ist auch keine "Naturkonstante". Trotzdem muss man sie bei Festigkeitsberechnungen nach den Regeln der Technik so berücksichtigen.
hansguckindieluft



Anmeldungsdatum: 23.12.2014
Beiträge: 1212

Beitrag hansguckindieluft Verfasst am: 21. Mai 2021 08:26    Titel: Re: Standsicherheit Antworten mit Zitat

roycy hat Folgendes geschrieben:


Richtig.
Aber eine festgelegte max. zulässige Biegespannung z. B. ist auch keine "Naturkonstante". Trotzdem muss man sie bei Festigkeitsberechnungen nach den Regeln der Technik so berücksichtigen.


Das hat doch mit der Fragestellung, um welchen Punkt ein Kippmoment aufzustellen ist, gar nichts zu tun.

Wenn in der vorliegenden Aufgabe gefordert ist, dass die Kippmomente um die Turmachse aufzustellen sind, dann muss das in der Aufgabenstellung auch kenntlich gemacht werden. So, wie die Aufgabe gestellt ist (vor allem durch Kennzeichnung des Kipppunktes in B), ist das nicht klar. Eine Norm für Kräne gilt auch nicht automatisch für irgendwelche andere Bauten, nur weil sie so ähnlich wie ein Kran aussehen. Normen gelten generell nicht automatisch, sondern ihre Einhaltung wird in entsprechenden Regelwerken gefordert.
roycy



Anmeldungsdatum: 05.05.2021
Beiträge: 961

Beitrag roycy Verfasst am: 21. Mai 2021 11:21    Titel: Re: Standsicherheit Antworten mit Zitat

hansguckindieluft hat Folgendes geschrieben:
roycy hat Folgendes geschrieben:


Richtig.
Aber eine festgelegte max. zulässige Biegespannung z. B. ist auch keine "Naturkonstante". Trotzdem muss man sie bei Festigkeitsberechnungen nach den Regeln der Technik so berücksichtigen.




Eine Norm für Kräne gilt auch nicht automatisch für irgendwelche andere Bauten, nur weil sie so ähnlich wie ein Kran aussehen.gefordert.


Ich habe kein Problem mir vorzustellen, dass die Last von 7,5 kN in einem Flaschenzug (o.ä.) hängen könnte, so dass eine Art "Kran" angenommen werden könnte.
Ist das gedanklich wirklich so ein Problem für dich und wenn ja: warum?
hansguckindieluft



Anmeldungsdatum: 23.12.2014
Beiträge: 1212

Beitrag hansguckindieluft Verfasst am: 21. Mai 2021 12:14    Titel: Re: Standsicherheit Antworten mit Zitat

roycy hat Folgendes geschrieben:

Ich habe kein Problem mir vorzustellen, dass die Last von 7,5 kN in einem Flaschenzug (o.ä.) hängen könnte, so dass eine Art "Kran" angenommen werden könnte.
Ist das gedanklich wirklich so ein Problem für dich und wenn ja: warum?


Das ist kein Problem, mit gedanklich einen Kran vorzustellen.
Es ist aber auch erstmal grundsätzlich nicht falsch, das Kippmoment und das Standmoment um den Kipppunkt aufzustellen (so, wie man das sonst bei der Standsicherheit auch macht). Und dann kommen halt 292 kg Zusatzmasse raus. Und damit kippt das Ding auch nicht (auch, wenn Du gegenteiliges behauptest).
Wenn hier aber nach irgendeiner "Kran- Norm" gerechnet werden soll, dann muss der Aufgabensteller das eben mit angeben, nicht mehr, und nicht weniger. Ansonsten ist die Aufgabenstellung unvollständig/nicht eindeutig.

Ist das gedanklich wirklich so ein Problem für Dich, das zu verstehen? Und wenn ja, warum?
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