Da hier auf die Kühlflüssigkeit beim Auto als Bezugsbeispiel aus der Praxis eingegangen wird. So muss dabei beachtet werden, dass die Kühlflüssigkeit neben Wasser noch 30-40 % Frostschutzmittel enthält. Dieses besteht in der Regel hauptsächlich aus einer alkoholischen Verbindung. Alkohole haben einen Volumenausdehnungskoeffizienten von 1-2*10^-3 K^-1 was deutlich höher als die 0,2*10^-3 K^-1 des Wassers ist. Somit würde das Gemisch einen 2-3 mal höheren Volumenausdehnungskoeffizienten aufweisen als das Wasser. Das kann man in der Rechnung nicht mehr vernachlässigen. Der Volumenausdehnungskoeffizient der Kühlflüssigkeit sollte daher angegeben sein. Die verwendete Kühlflüssigkeitsmischung hat dann eine bestimmte untere Temperaturgrenze (z.B. -20 °C) bis zu der es noch eingesetzt werden darf. Dann würde es sich anbieten die Volumenausdehnung im gesamten Temperaturbereich (z.B. von -20-80 °C) zu betrachten.