ML |
Verfasst am: 13. Mai 2018 22:01 Titel: Re: Induktionsgesetz |
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Hallo,
Migule hat Folgendes geschrieben: | Wann brauch ich beim Induktionsgesetz ein Minus und wann nicht?
| Das Vorzeichen der Spannung -- sei es positiv oder negativ -- ergibt nur zusammen mit der Einbaurichtung des Messgerätes einen Sinn. Diese Einbaurichtung wird durch einen Pfeil neben dem Formelzeichen , den sogenannten Bezugspfeil, gekennzeichnet. Für ein normales Digitalvoltmeter gilt, dass die Pfeilbasis das rote Anschlusskabel kennzeichnet und die Pfeilspitze das schwarze Kabel (Oszilloskop: Pfeilbasis = Messspitze; Pfeilspitze = GND-Anschluss = Schirmung des BNC-Kabels). Wenn Du die Flächenorientierung* so wählst wie im Beispiel (positiv = in die Bildschirmebene hinein) und das Spannungsmessgerät wie durch den Pfeil gekennzeichnet einbaust, so ergibt sich: Würdest Du das Spannnungszeichen andersherum wählen (nämlich so, dass der Spannungspfeil rechtshändig zur Flächenorientierung verläuft), dann hättest Du ein negatives Vorzeichen. Immer ein negatives Vorzeichen hast Du, wenn Du das "echte" Induktionsgesetz angibst, hier formuliert in integraler Schreibweise: In der Differentialgeometrie geht man nämlich standardmäßig davon aus, dass die Orientierung der Randlinie und der Fläche rechtshändig zueinander stehen. Fazit: Mit der Lenz'schen Regel, der Energieerhaltung oder ähnlichen Konzepten hat das Vorzeichen der Spannung nichts zu tun, auch wenn es immer und immer wieder in den Schulbüchern in diesem Sinne durchgekaut wird. Es geht vielmehr ganz schlicht darum, in welcher Richtung das Messgerät eingebaut wurde. Viele Grüße Michael * die Flächenorientierung brauchst Du für das Vorzeichen des Flusses |
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