| GvC |
Verfasst am: 17. Mai 2011 01:25 Titel: |
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Ach ja, die Permittivität hatte ich in meinem vorigen Beitrag vergessen, hab' ich jetzt nachgebessert. Was ich zuvor hingeschrieben hatte galt nicht für die Feldstärke, sondern für die Verschiebungsdichte D, die ja bekanntermaßen ist
Der "Rest", nämlich die ist die Oberfläche einer (gedachten) konzentrischen Kugel um die Punktladung herum; also im Abstand r zwischen Punktladung und gerade betrachtetem Aufpunkt.
Du kennst doch das Coulomsche Gesetz, welches die Kraft zwischen zwei Ladungen im Abstand r beschreibt und dem Gravitationsgesetz ähnelt:
Dabei wurde die Konstante k definiert zu
(Das ist ein gewisser Trick, der mit dem Gaußschen Flusssatz zusammenhängt)
Wenn Du also die Kraft auf die Ladung Q1 bestimmst, kannst Du das auch so schreiben
oder die Kraft auf Q2
Beide sind, wie man sieht, gleich groß, was wegen actio=reactio auch plausibel ist.
Die Feldstärke ist definiert als Kraft pro Ladung. Wenn ich diese Definition auf die Ladung Q1 anwende, erhalte ich die Feldstärke an der Stelle 1 infolge Q2, wenn ich die Definition auf die Ladung Q2 anwende, erhalte ich die Feldstärke an der Stelle 2 infolge Q1.
bzw.
Und wenn ich gar keine Ladung habe, auf die eine Kraft ausgeübt wird, habe ich trotzdem eine Feldstärke, die ich deshalb allgemein schreiben kann
Wobei Q die Feld erzeugende Ladung ist.
Das elektrische Feld ist auch ohne Probeladung vorhanden, kann aber nur durch die Kraft auf eine Probeladung nachgewiesen werden. |
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