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12312612436123
Verfasst am: 10. Aug 2013 21:01
Titel: Re: Keine Prüfungsleistung als Gasthörer
Hallo,
EinfachEinGast hat Folgendes geschrieben:
Ich habe mir mal gute Gründe dafür überlegt, weshalb in den meisten Bundesländern das Ablegen von Prüfungen für Gasthörer MIT ABITUR per (Hochschul)Gesetz untersagt ist. Am Geld allein kann es nicht liegen, da diese Art von Studium ohnehin nicht kostenlos ist. Alternativ könnte man ja auch einfach dafür extra Geld verlangen (z.B. TU Braunschweig).
Gibt es hier vielleicht jemanden aus dem Hochschulumfeld, der da um entsprechende interne Gründe weiß?
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ich weiß auch keinen wirklich triftigen Grund, könnte mir aber vorstellen, daß damit ein Umgehen von Einschreibevoraussetzungen und Prüfungsordnungen verhindert werden soll. Eine solche Umgehungstaktik könnte folgendermaßen ablaufen:
- Du studierst ein Fach, sagen wir Physik, und hast mit einem Modul "Wahrscheinlichkeitstheorie" große Probleme. Nachdem Du zum zweiten Mal durchgefallen bist und nun zur 2. W (letzte Wiederholungsprüfung) mußt, überlegst Du Dir: "Das Risiko mit der 2. W ist mir zu groß - wenn ich dort durchfalle, ist mein Studium ja zu Ende. Ich schreibe mich lieber an den Universitäten ABC, DEF, GHI und JKL als Gasthörer ein, lege jeweils die Prüfung in einem Modul 'Wahrscheinlichkeitstheorie' ab, und sobald ich einmal Glück habe, lasse ich mir das bei meiner Heimuni anerkennen. So habe ich vier Chancen auf einmal, und wenn ich da durchfalle ist es auch nicht schlimm - dann probiere ich es im nächsten Semester noch einmal und habe wieder vier Chancen".
Andererseits frage ich mich jedoch, ob Dich die Regelung wirklich am Studium hindert. Mit Abitur hast Du ja die Möglichkeit, Dich als normaler Student einzuschreiben - dann kannst Du studieren.
Wenn Du ernsthaft ein Physikstudium "nebenbei" durchführen willst, solltest Du dich Dich als erstes an das Dekanat/den Studienfachberater der jeweiligen Fakultät wenden und erfragen, ob es für diese Situation Ausnahmeregelungen gibt bzw. der Prüfungsausschuss bereit ist, Ausnahmen zu machen. Die allgemeine Studienberatung kann auch eine Anlaufstelle sein, vermutlich wirst Du aber dann ans Dekanat bzw. den Studienfachberater weitervermittelt.
Ein Problem, für das Du Sonderregelungen brauchst, ist vermutlich die Überschreitung der maximal erlaubten Studienzeiten.
Diese kann man beispielsweise so ausweiten:
- begründet durch die Prüfungskommission (vorher abklären, ob das möglich ist)
- durch Urlaubssemester
- indem Du Dich in einen *anderen* Studiengang als Physik einschreibst und dann mit einem Studentenstatus (beispielsweise in Maschinenbau) Physikprüfungen ablegst. Du kannst dann maximal in dem anderen Studiengang endgültig durchfallen, nicht aber in Physik.
Für die ersten zwei Semester des Studiums kannst Du Dich übrigens auch hier einschreiben:
www
fernstudium-physik
de
Das sieht doch gar nicht so schlecht aus.
Viele Grüße
Michael
EinfachEinGast
Verfasst am: 10. Aug 2013 20:06
Titel: Keine Prüfungsleistung als Gasthörer
Meine Frage:
Hallo an euch!
Ich habe mir mal gute Gründe dafür überlegt, weshalb in den meisten Bundesländern das Ablegen von Prüfungen für Gasthörer MIT ABITUR per (Hochschul)Gesetz untersagt ist. Am Geld allein kann es nicht liegen, da diese Art von Studium ohnehin nicht kostenlos ist. Alternativ könnte man ja auch einfach dafür extra Geld verlangen (z.B. TU Braunschweig).
Gibt es hier vielleicht jemanden aus dem Hochschulumfeld, der da um entsprechende interne Gründe weiß? Irgendwie finde ich es geradezu erschreckend, dass ich, da ich nun mal berufstätig bin (aber mit einigen Freiheiten bzgl. Arbeitseinteilung), meinen Wunsch, Physik zu studieren, nicht umsetzen kann. Wäre doch eigentlich mein "Problem", ob dann der B.Sc. zwei, drei Jahre längert dauert. Leider kann man dieses Fach nicht an der Fernuni Hagen studieren und bei all dem Betonen, wie wie wichtig es doch sei, sich im Laufe seines Beruflebens weiter zu qualifizieren, erscheinen mir solche Regelungen doch absurd.
Danke fürs Lesen...und etwaige Antworten!
Meine Ideen:
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