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Iduna
Verfasst am: 06. Feb 2007 19:50
Titel:
oki =) dankeschön
dermarkus
Verfasst am: 06. Feb 2007 18:24
Titel:
Ich denke auch, dass diese Bewegungsgesetze gemeint sind.
Vielleicht hilft dir beim Erläutern dieser Gesetze, dir vorzustellen, dass jemand dich fragt:
"Schön und gut, ich habe diese Formeln gesehen, die du da für die Bewegungsgesetze hingeschrieben hast, aber ich versteh das noch nicht so richtig. Was heißen diese Formeln, wie beschreibt man damit die Bewegungen, wie verändern sich das v oder das s während diesen Bewegungen, was bleibt gleich, ... . Kannst du mir das alles mal genauer erzählen?"
Iduna hat Folgendes geschrieben:
Denke, dass man sie physikalisch nach den Faktoren die dabei eine Rolle spielen beschreibt wie z.B. die Strecke oder die Zeit.
Ja, das klingt gut
// edit: Deine Beschreibung des freien Falls aus physikalischer Sicht finde ich gut
Iduna
Verfasst am: 06. Feb 2007 18:19
Titel:
und was wäre dann z.B. der freie Fall aus physikalischer Sicht?
- Der freie Fall ist eine gleichmässig beschleunigte Bewegung mit der für alle Körper am gleichen Ort konstanten Erdbeschleunigung g. ????
Oder ist mit physikalischer Sicht wieder was anderes gemeint?
(bin schon ganz verwirrt, weiß gar net mehr was was is, wieso muss es da so viele Unterschiede geben etwas zu erklären? *grml*)
Iduna
Verfasst am: 06. Feb 2007 18:03
Titel:
naja hätte jetzt gesagt das Bewegungsgesetz für die geradlinig geschförmige Bewegung ist das
Weg-Zeit-Gesetz: s=v*t
Für eine gleichmässig beschleunigte Bewegung:
Weg-Zeit-Funktion: s= a/2 t²
Geschwindigkeits-Zeit-Funktion: v =a*t (a=konst.)
Denke, dass man sie physikalisch nach den Faktoren die dabei eine Rolle spielen beschreibt wie z.B. die Strecke oder die Zeit.
Also wäre dann eine Erläuterung z.B. dass man eine gleichförmige Bewegung mit einem Beispiel (z.B. Rolltreppe) beschreibt?
dermarkus
Verfasst am: 06. Feb 2007 17:08
Titel:
Eine Definition legt die Bedeutung eines Begriffes oder eine Formulierung fest, ein Definition ist also präzise und oft relativ knapp.
Was du oben geschrieben hast, würde ich als eine Definition betrachten.
Eine Erläuterung ist oft ausführlicher als eine Definition, und meistens weniger kurz und knapp gehalten, manchmal sogar weniger präzise. Denn bei einer Erläuterung kommt es weniger darauf an, eine möglichst kurze, präzise Aussage zu machen, sondern eher darauf, etwas so zu beschreiben, dass man es obendrein auch noch gut versteht.
Wie lauten denn die Bewegungsgesetze für die Bewegungen, die du da erläutern sollst? Nach welchen Regeln beschreibt man diese Bewegungen physikalisch?
Iduna
Verfasst am: 06. Feb 2007 16:53
Titel: Bewegungsgesetze
Hallo,
habe mal wieder ein Verständnisproblem. Was genau ist der Unterschied zwischen Definition und Gesetz??
Erläutern Sie die Bewegungsgesetze für die geradlinig gleichförmige Bewegung und die gleichmässig beschleunigte Bewegung.
- Eine Bewegung heißt gleichm. beschl., wenn der Quotient aus Geschwindigkeitsänderung und der Zeitänderung dt konstant ist.
Ist das jetzt ein Gesetz?? Oder hab ich den Begriff erläutert? Oder eine Definition?