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Exmatrikulation artverwandtes Fach Physik
 
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Okami



Anmeldungsdatum: 04.11.2012
Beiträge: 2
Wohnort: München

Beitrag Okami Verfasst am: 03. Jul 2016 10:45    Titel: Exmatrikulation artverwandtes Fach Physik Antworten mit Zitat

Hallo ihr lieben smile
mal eine Frage an euch, vielleicht kann mir ja jemand helfen oder war sogar schon in einer ähnlichen Situation.
Letztes Jahr habe ich angefangen Physik an der TU München zu studieren, leider waren die Grundvoraussetzungen zu dieser Zeit nicht die besten (private und finanzielle Schwierigkeiten, kein Bafög Anspruch, ect.pp.), weswegen ich mich dann im 1. Semester 3 Wochen vor Prüfungsbeginn von den Prüfungen abgemeldet habe. Dies wurde leider nicht anerkannt, da anscheinend "zu spät" -> nicht bestanden -> Zwangsexmatrikulation. nach knapp 1 1/2 Jahren Vollzeit arbeiten habe ich bald genug Geld gespart um wieder neu anfangen zu können - ich weiß, dass ich Physik an der TU nicht mehr studieren darf, aber wie siehts mit Physik an der LMU aus, bzw ein artverwandtes Fach? Interessieren würden mich zb. Geowissenschaften, Physikalische Technik (FH), Chemie, Bioprozesstechnik und Umweltingenieurswesen smile Könnte es bei diesen Studiengängen Probleme geben? Mach mir gerade etwas Sorgen, denn gerade Geowissenschaften hats mir angetan.
Danke schonmal im Voraus für eure antworten Tanzen
jh8979
Moderator


Anmeldungsdatum: 10.07.2012
Beiträge: 8576

Beitrag jh8979 Verfasst am: 03. Jul 2016 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

1. Wenn man in einem Semester nicht zu den Prüfungen antritt, wird man nicht sofort exmatrikuliert, sondern hat die Möglichkeit die Prüfungen zu wiederholen (evtl sogar mehrmals).

2. Wenn Du wirklich Physik nicht mehr studieren kannst, sollte es aber kein Problem sein ein anderes (auch verwandtes) Fach zu studieren. Es gibt z.B. Fälle, in denen Studenten wegen nichtbestandenen Neben(!)fachs nicht mehr Physik studieren durften und sich dann einfach für eben dieses Nebenfach eingeschrieben haben smile

Am besten ist aber, wenn Du an der Uni selber nachfragst, denn die können Dir wirklich verbindliche Informationen dazu liefern.
Okami



Anmeldungsdatum: 04.11.2012
Beiträge: 2
Wohnort: München

Beitrag Okami Verfasst am: 03. Jul 2016 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

jh8979 hat Folgendes geschrieben:
1. Wenn man in einem Semester nicht zu den Prüfungen antritt, wird man nicht sofort exmatrikuliert, sondern hat die Möglichkeit die Prüfungen zu wiederholen (evtl sogar mehrmals).

2. Wenn Du wirklich Physik nicht mehr studieren kannst, sollte es aber kein Problem sein ein anderes (auch verwandtes) Fach zu studieren. Es gibt z.B. Fälle, in denen Studenten wegen nichtbestandenen Neben(!)fachs nicht mehr Physik studieren durften und sich dann einfach für eben dieses Nebenfach eingeschrieben haben smile

Am besten ist aber, wenn Du an der Uni selber nachfragst, denn die können Dir wirklich verbindliche Informationen dazu liefern.


vielen dank für deine Antwort! ich weiss jetzt wieder genau wies war. Ist bisschen längere Geschichte, die eben auch etwas länger her ist Big Laugh also, Ich hab mit dem prof geschrieben, dass ich mich abmelden möchte, er meinte es wäre zu spät, ich hab trotzdem sofort an dem Tag noch den Antrag an der Uni abgegeben. das war der 12.3. (zu diesem datum besitze ich auch die exmatrikulationsbescheinigung , also exmatrikuliert zum 12.3.) das semester ging bis 31.3. , nur hab ich danach noch meine ergebnisse zur nachprüfung bekommen, die natürlich allesamt 0 waren, da ich ja nicht erschienen bin, da ich ja nichtmal mehr eingeschrieben war. nun in ich aber laut brief in allem prüfungen durch, nur sind ja diese prüfungen nach meinem austritt gehalten worden. kann das sein? dass man durch eine nachprüfung wegen nichterscheinens durchrasselt, obwohl man eigentlich schon ausgetreten ist? sowas komisches Big Laugh
jh8979
Moderator


Anmeldungsdatum: 10.07.2012
Beiträge: 8576

Beitrag jh8979 Verfasst am: 03. Jul 2016 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

Okami hat Folgendes geschrieben:
kann das sein? dass man durch eine nachprüfung wegen nichterscheinens durchrasselt, obwohl man eigentlich schon ausgetreten ist? sowas komisches Big Laugh

Ja, das kann sein.
moody_ds



Anmeldungsdatum: 29.01.2016
Beiträge: 515

Beitrag moody_ds Verfasst am: 04. Jul 2016 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann trotzdem nicht folgen, unabhängig davon ob ein n.b. gerechtfertigt ist bei einer so "frühen" Abmeldung von 3 Wochen, hast du doch pro Fach nur 1 Versuch verschenkt. Du müsstest doch theoretisch in den Fächern im 2. Versuch stehen, ihr werdet ja sicher auch min. 3 Versuche haben.

Ich kenne es eigentlich nur von der Zwangsexmatrikulation, dass man dann das Fach in De nicht mehr studieren darf, aber ist es nicht möglich wenn man sich freiwillig abgemeldet hat wieder einzusteigen grübelnd
yellowfur
Moderator


Anmeldungsdatum: 30.11.2008
Beiträge: 804

Beitrag yellowfur Verfasst am: 04. Jul 2016 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

moody_ds hat Folgendes geschrieben:
Ich kann trotzdem nicht folgen, unabhängig davon ob ein n.b. gerechtfertigt ist bei einer so "frühen" Abmeldung von 3 Wochen, hast du doch pro Fach nur 1 Versuch verschenkt. Du müsstest doch theoretisch in den Fächern im 2. Versuch stehen, ihr werdet ja sicher auch min. 3 Versuche haben.

Ich kenne es eigentlich nur von der Zwangsexmatrikulation, dass man dann das Fach in De nicht mehr studieren darf, aber ist es nicht möglich wenn man sich freiwillig abgemeldet hat wieder einzusteigen grübelnd


Du hast vollkommen Recht. Vor allem, weil er sich ordnungsgemäß abgemeldet hat, sollte dies keine Zwangsexmatrikulation zur Folge haben.

Nach eineinhalb Jahren ist es schon recht spät, aber ich kann nur noch als dazu sagen, dass einem Kollegen von mir mit der LMU etwas Ähnliches passiert ist: Er wollte an eine andere Uni wechseln, hat sich ordnungsgemäß abgemeldet und die LMU wollte ihn trotz korrekter Unterlagen nicht gehen lassen und hat ihm einen Fehlversuch nach dem anderen angerechnet, bis er wohl fast vor der Zwangsexmatrikulation samt Sperrung stand. Er hat dann nochmal eine Mail geschrieben, dass er jetzt einen Anwalt einschalten würde und plötzlich ging's und sie ließen ihn in Ruhe.

Ein Studium abzubrechen ist was ganz anderes als gleich seine Studienerlaubnis in ganz Deutschland für Fach XYZ zu verlieren. Deswegen würde ich da nochmal nachfragen.

_________________
Wenn du einen Traum hast, dann folge ihm. Wer weiß, wo er dich hinführen könnte.
Jayk



Anmeldungsdatum: 22.08.2008
Beiträge: 1450

Beitrag Jayk Verfasst am: 04. Jul 2016 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

moody_ds hat Folgendes geschrieben:
Ich kann trotzdem nicht folgen, unabhängig davon ob ein n.b. gerechtfertigt ist bei einer so "frühen" Abmeldung von 3 Wochen, hast du doch pro Fach nur 1 Versuch verschenkt. Du müsstest doch theoretisch in den Fächern im 2. Versuch stehen, ihr werdet ja sicher auch min. 3 Versuche haben.


Ich vermute mal, daß das in München nicht anders ist: Bei uns in Heidelberg ist man bei Nichtbestehen einer Prüfung verpflichtet, diese bei der nächstmöglichen Gelegenheit erneut anzutreten, also i.d.R. ein Jahr später.
Ob die Fehlversuche allerdings angesichts der Abmeldung rechtens sind, würde ich mir aber nochmal genau ansehen. Je nach Vorlesung und Prof gibt es unterschiedliche Zulassungsmodi. Es muß auf jeden Fall irgendwann genaue Informationen zum Zulassungsmodus und zum Abmeldeschluß gegeben haben, einfach aus purer Laune heraus geht so etwas nicht.
ML



Anmeldungsdatum: 17.04.2013
Beiträge: 3390

Beitrag ML Verfasst am: 05. Jul 2016 00:45    Titel: Re: Exmatrikulation artverwandtes Fach Physik Antworten mit Zitat

Hallo,

Okami hat Folgendes geschrieben:

Letztes Jahr habe ich angefangen Physik an der TU München zu studieren, leider waren die Grundvoraussetzungen zu dieser Zeit nicht die besten (private und finanzielle Schwierigkeiten, kein Bafög Anspruch, ect.pp.), weswegen ich mich dann im 1. Semester 3 Wochen vor Prüfungsbeginn von den Prüfungen abgemeldet habe. Dies wurde leider nicht anerkannt, da anscheinend "zu spät" -> nicht bestanden -> Zwangsexmatrikulation. nach knapp 1 1/2 Jahren Vollzeit arbeiten habe ich bald genug Geld gespart um wieder neu anfangen zu können - ich weiß, dass ich Physik an der TU nicht mehr studieren darf, aber wie siehts mit Physik an der LMU aus, bzw ein artverwandtes Fach?

Die Regelungen sind in den unterschiedlichen Bundesländern unterschiedlich.

Die Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Physik der LMU München legt in §3 fest, dass derselbe oder ein inhaltlich vergleichbarer Studiengang nicht endgültig nicht bestanden sein darf, wenn Du Dich einschreiben willst. Sie verweist dabei auf Art. 46 Nr. 3 des BayHSchG.

Wenn Du Dich in einen verwandten, aber nicht nach §3 inhaltlich vergleichbaren Studiengang einschreiben willst, wird die Prüfung voraussichtlich auf Modulebene durchgeführt, d. h. man wird sich anschauen, welche Module Du im Physikstudium endgültig nicht bestanden hast. Wenn ein solches Modul im neuen Studiengang Pflichtmodul ist, sieht es schlecht aus. Allerdings ist immer zu prüfen, ob die Module Deines ehemaligen Physikstudiums und des neuen Studiums tatsächlich hinreichend ähnlich sind. Meines Erachtens ist juristisch nicht durchdekliniert, ab wann Module so ähnlich sind, dass sie als gleich bewertet werden. Unterscheidungen können sein: Anzahl der Credit Points, zu vermittelnde Kompetenzen, Prüfungsform, Prüfungsdauer usw.
Hier haben die Prüfungsausschüsse gewisse Spielräume, und diese sind durch ein Gericht überprüfbar. Wenn Du die gerichtliche Überprüfung veranlassen willst, darfst Du den Ablehnungsbescheid aber nicht rechtskräftig werden lassen, d. h. Du musst rechtzeitig in Widerspruch gehen.

In Sachsen gab es zu Diplomzeiten ähnliche Regelungen, die auf "arterwandte Studiengänge" abzielten. Inzwischen ist das nicht mehr der Fall. Hier wird nur geprüft, ob Du a) den gewünschten Studiengang anderswo endgültig nicht bestanden hast und b) ob Du Pflichtmodule des gewünschten Studiengangs endgültig nicht bestanden hast.

Nun hast Du noch gesagt, dass Du Dich vor der Prüfungszeit aus den Prüfungen hast austragen und exmatrikulieren lassen. Das könnte Dir juristische Möglichkeiten öffnen, die Du bei einem Anwalt (z. B. vom Stura/Asta) prüfen lassen kannst.

Insbesondere wäre hierbei zu prüfen, ob überhaupt ein Prüfungsverfahren in Gang gekommen ist. Die Frage ist ja, ob die Uni Deine Abmeldung ablehnen durfte und auf Basis welcher Rechtsgrundlage. Dass die Uni einen Termin gesetzt hat, ist zwar ein Argument, aber nicht notwendigerweise das einzige.

Da Du nach einer endgültig nicht bestandenen Prüfung/Studium normalerweise einen Bescheid bekommst, gegen den Du Widerspruch einlegen kannst, wird auch die Frage zu prüfen sein, ob die Widerspruchsfrist schon abgelaufen ist. Die Frist läuft normalerweise mit dem Erhalt des Bescheids. Wenn der Bescheid Dich noch nicht erreicht hat, weil der Brief gar nicht abgesendet wurde (z. B. nur telefon./mündl. Mitteilung) oder er beispielsweise auf dem Postweg verloren gegangen ist, könnte es sein, dass Du noch Widerspruchsmöglichkeiten hast. Das würde ich an Deiner Stelle von einem Asta-/Sturaanwalt prüfen lassen, sofern Du diesen Weg beschreiten willst.

Aus meiner Sicht hast Du folgende Möglichkeiten:
a) Wenn Du Physik studieren willst, besteht eine Möglichkeit, dies im Ausland (z. B. Österreich, Schweiz) zu machen. Grund ist, dass die endgültig nicht bestandenen Prüfungen/Studiengänge normalerweise nur im eigenen Land problematisch sind.
Wenn Du im Ausland den Physik-Bachelor bestehst, sollte m. E. ein Wechsel in den dt. Master grundsätzlich möglich sein. Denn der Physikmaster ist sicher nicht "inhaltlich vergleichbar" mit einem Physik-Bachelor, so dass der endgültig nicht bestandene dt. Physik-Bachelor kein Immatrikulationshindernis für die Immatrikulation zum Physik-Master sein dürfte. Du musst aber natürlich den ausländischen Physik-Bachelor als Immatrikulationsvoraussetzung für den Master vorweisen können.

b) Wenn Du in Deutschland legal Physik studieren willst, dürfte das sehr schwierig werden und nur mit Anwalt zu erreichen sein. Hierzu habe ich oben schon ein paar Hinweise gegeben.

Wenn Du das vorherige gescheiterte Studium bei der Immatrikulation an der neuen Uni verschweigst, wirst Du praktisch gesehen wahrscheinlich dennoch problemlos studieren können, da es m. W. n. kein zentrales Register gibt, in dem die wegen endgültig nicht bestandener Prüfungen exmatrikulierten Studierenden erfasst werden. Das Immatrikulationsamt müsste schon einen konkreten Verdacht haben und bei der jeweiligen Uni anrufen. Die Hürde ist, dass Du dabei falsche Angaben in der Bewerbung machen müsstest. Das ist nicht rechtens, und ich empfehle es daher nicht.

c) Wenn Du Geowissenschaften studieren willst, müsste das m. E. gehen. Du hast zwar dort auch Physikmodule, diese dürften aber von den Modulen der "echten" Physiker so unterschiedlich sein, dass man darin kein Immatrikulationshindernis sehen wird. Ähnlich sieht es m. E. bei den meisten Ingenieursstudiengängen aus.

Eine rechtlich verbindliche Auskunft wirst Du nur von den jeweiligen Immatrikulationsämtern bzw. Prüfungsausschüssen erhalten können. Ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass viele Studentenwerke bzw. der Asta/Stura Rechtsberatungen zu diesen Themen anbieten. Ebenfalls dürften die Studienfachberater der jeweiligen Fakultäten geeignete Ansprechpartner sein.

Ich hoffe insofern, dass ich Dir eine erste Orientierung geben konnte.


Viele Grüße
Michael
ML



Anmeldungsdatum: 17.04.2013
Beiträge: 3390

Beitrag ML Verfasst am: 05. Jul 2016 01:23    Titel: Antworten mit Zitat

moody_ds hat Folgendes geschrieben:
Ich kann trotzdem nicht folgen, unabhängig davon ob ein n.b. gerechtfertigt ist bei einer so "frühen" Abmeldung von 3 Wochen, hast du doch pro Fach nur 1 Versuch verschenkt. Du müsstest doch theoretisch in den Fächern im 2. Versuch stehen, ihr werdet ja sicher auch min. 3 Versuche haben.

Mit der ersten Prüfung läuft ein Prüfungsverfahren, das auch nach der Exmatrikulation weiterläuft. Du bist dann gezwungen, innerhalb gewisser Fristen die Nachprüfungen zu machen, da Du dort sonst auch automatisch durchfällst.
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